Geschäftsmodell
Unser Firmenname PARARTDISE mit seinen Markennamen LAUREARTE BUSINESS, LAUREARTE ARTISTS und LAUREARTE BRANDS enthält den Bezeichnungscode ART. Dieser ist ein erster, allgemein verständlicher, Hinweis, dass wir ausschließlich Kunst herstellen. Unsere Gewerke sind daher als Kunstwerke zu verstehen und nur als solche. Aus diesem Grunde haben wir in unseren Markenbrandings zusätzlich (ebenso in unserer GmbH-Bezeichnung PARARTDISE) den Code LAUREATE (lat. Laurus oder laureatus) eingesetzt und zu einer Marke / zu Marken verarbeitet. Der LAUREUS schließlich ist das bezeichnende Attribut des griechischen Gottes Apollo, der in der Antike als Beschützer den Künste angesehen wurde. Diese Zuschreibung wird auch in der heutigen Zeit sehr gut verstanden und ist ein weiteres Kennzeichen unserer Verortung als Unternehmen, welches Kunstwerke produziert.
Wir setzen uns als Unternehmen, welches Kunst schafft, von herkömmlichen Dienstleistern insofern ab, als wir nicht mit einfachen Standards der Darstellung, insbesondere bei Grafik, aber auch bei Text, Video, Images, allgemeinen Gestaltung- sowie im Layoutbereich arbeiten. Im Gegenteil: Wir entlarven diese Standars als oft willkürlich und nicht auf künstlerischen Erkenntnissen der Ästhetik beruhend. Als Kernbotschaft unserer Philosophie erklären wir unseren Kunden, dass nur die konsequente Anwendung von künstlerischen Gesetzen der Ästhetik, des Goldenen Schnitts, der Gestalttheorie etc. zu einer adäquaten Wahrnehmung durch die anvisierten Zielgruppen führen und nicht wie in der Regel “Masse” sind.
Wir erklären in jedem Kundenprojekt die künstlerische Vorgehensweise und lassen unsere Kunden hinter die Kulissen blicken, in dem wir erklären, wie wir in der Entstehung der Werke künstlerisch vorgegangen sind.
Diese Vorgehensweise setzt uns von anderen Anbietern ab, die “Werbung” oder “Agenturarbeit” im Sinne von standardmäßiger Kommunikation betreiben. Unsere Werke sind daher nicht kopierbar und dürfen auch nicht versuchs- oder gewerbeweise nachempfunden werden. Jegliche Ähnlichkeit eines Werkes in Form, Inhalt, Konzeption, Darstellung und Diktion mit einem unserer Werke ist daher untersagt und ist vom Gesetz geschützt.
Anwendungsbereich
Alle unsere Lieferungen und Leistungen werden durch unser Unternehmen ausschließlich zu nachstehenden Bedingungen ausgeführt. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen, soweit ihnen im Einzelfall nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde. Spätestens die Annahme unserer Lieferungen und Leistungen gilt als Anerkennung dieser Bedingungen.
Vertragsschluss
Das Geschäftsmodell unseres Unternehmens basiert grundsätzlich auf der Übernahme von Leistungen, die sich aus einem Gesamtkonzept ergeben. Wir arbeiten ausschließlich für Unternehmen, Vereine, Verbände und Einrichtungen der öffentlichen Hand, welche nach Gesamtkonzepten fragen. Das bedeutet, dass Kunden immer sowohl eine gesamte neue Corporate Identity, eine gesamtes neues Corporate Design, einen komplett neuen Webauftritt, entsprechende Druckerzeugnisse und damit verbundene Derivate über uns beziehen. Unsere Leistungen sind immer individuell, als Gebrauchskunst im wirtschaftlichen Bereich anzusehen und in jeglicher Hinsicht einzigartig. Wir nehmen keine Anleihen aus Standards, sondern stellen alle Teile aus eigener Fertigung selbst her. Als Produzenten setzen wir ausschließlich Künstler ein, soweit der künstlerisch-schaffende Bereich betroffen ist. Produkte und Dienstleistungen sind daher in der Regel Unikate und können nur dem Kunden allein verkauft werden. Wir verpflichten uns, bereits verkaufte Indiviadualproduktionen nicht ein zweites Mal im Markt anzubieten.
Einzelaufträge innerhalb eines bestehenden Rahmens nehmen wir nicht an. Aus diesem besonderen Umstand beraten wir Neukunden entsprechend und machen ein Rahmenangebot über einen gewissen Zeitraum, in welchem alle Teile angefertigt werden, damit das Gesamtwerk zustande kommt. Gemäß unserem Namen sehen wir unsere Werke als Kunstwerke mit Gebrauchswert (Gebrauchskunst für die Wirtschaft an (laurearte-business). Im Kunstbereich (laurearte-artists) betrachten wir die Gesamtwerke als Kunstwerke innerhalb einer künstlerischen Businesswelt.
Für den Vertragsschluss gelten daher besondere Bedingungen. In der Regel geben uns unsere Kunden eine Zusage für den gesamten Rahmen. Dafür legen wir ein Gesamtangebot vor, welches jeden Projektschritt einzeln mit Beschreibung und Kosten in Euro auflistet. Ein Vertragsschluss kommt i.d.R für die ersten drei bis vier Projektschritte zustande u.z. durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch mündlichen Auftrag in Anwesenheit von Zeugen. Für Nebenabreden gilt dasselbe.
Nimmt ein Kunde ein Angebot mündlich ohne die Anwesenheit von Zeugen an, dann gilt ein Vertrag als geschlossen, wenn der Kunde durch seine Mitwirkung an den Werken bestätigt, dass er die Leistung anzunehmen bereit ist und wenn diese Werke bereits ein gewisses Stadium der Produktion erreicht haben. Als Faustregel gelten mindestens zwanzig durch unsere Unternehmen geleistete Arbeitsstunden (Breakeven eines Pitches).
Liefertermine, höhere Gewalt
Angegebene Liefer- oder Leistungstermine gelten ab Produktion und sind, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, Schätzungen und nicht verbindlich. Unterbleibt unsere richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung aus einem von uns nicht zu vertretenden Grunde, wofür wir im Einzelfall darlegungs- und beweispflichtig sind, so ist unser Unternehmen nicht verzugsschuldig.
Sofern wir verbindliche Liefer- oder Leistungsfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir den Kunden hierüber unverzüglich informieren. Ist die Lieferung oder Leistung auch innerhalb einer neuen Liefer- bzw. Leistungsfrist nicht verfügbar, kann der Kunde daraus nicht das Recht des Vertragsrücktritts für sich geltend machen.
Als Fälle der Nichtverfügbarkeit der Lieferung bzw. Leistung gelten sämtliche Ereignisse höherer Gewalt, wie z. B. Naturkatastrophen oder der Erlass hoheitlicher Maßnahmen, sowie insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer, wenn weder uns noch unseren Zulieferer ein Verschulden trifft.
Entsteht dem Käufer durch eine von unserem Unternehmen verschuldete Lieferverzögerung ein Schaden, kann der Käufer diesen höchstens in Höhe von 5% des Bruttowertes des betroffenen Teils der Gesamtlieferung ersetzt verlangen. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht, sofern die Lieferverzögerung auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von uns zurückzuführen ist oder durch die von uns zu vertretende Lieferverzögerung Leben, Körper oder Gesundheit verletzt werden.
Dokumentation
Der Erstellung von Produkten und Dienstleistungen geht eine Dokumentation voraus, in welcher geklärt wird, was genau geliefert wird und welche Schritte dabei erfolgen. der Kunde hat i.d.R. ein Mitwirkungsrecht, es sei denn, dieses ist zuvor schriftlich ausgeschlossen worden. Treten Pflichtverletzungen durch den Kunden auf und ergeben sich durch diese Pflichtverletzungen Störungen in der ordnungsgemäßen Anfertigung, Produktion und / oder oder Belieferung, so ist dieser nicht berechtigt vom Vertrag zurückzutreten oder Minderung geltend zu machen. Mitwirkungsrechte sind z.B. die Freigabe von Entwürfen, die zur Produktion von Gewerken führen. Unmittelbar mit einer Entwurfsfreigabe, auf die i.d.R. die sofortige Produktion beginnt, erlischt für den Besteller das Recht auf Änderung oder Nachbesserung, es sei denn, die Produktion ist noch nicht aufgenommen worden.
Lieferung, Gefahrübergang
Die Lieferung der Waren erfolgt ab Produktionsstätte. Wir veranlassen (bei haptischen Produktionsergebnissen wie z.B. Druckerzeugnisse, Displays etc.) die Versendung an den Käufer in dessen Namen und auf dessen Kosten und Gefahr. Dies gilt auch, wenn wir aufgrund von Einzelabsprachen die Kosten des Transportes tragen und/oder diesen versichern. Produktionsergebnisse, die von uns direkt (z.B. im World Wide Web) platziert werden (Webseiten, Videos u.ä.) gelten als geliefert, wenn entsprechende Vorkehrungen getroffen wurden, z.B. eine Domainumzug.
Verzögert sich die Absendung aus Gründen, die beim Käufer liegen, erfolgt der Gefahrübergang mit der Anzeige der Versandbereitschaft. Lagerkosten nach Gefahrübergang trägt der Käufer. Ab Übergang der Leistungs- und Preisgefahr haften wir nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Preise und Zahlungsbedingungen
Die angegebenen Preise verstehen sich in Euro ab Produktion zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Für die Zahlung der aufgrund des Erwerbs der Lieferung oder Leistung anfallenden Steuern ist allein der Kunde verantwortlich. Die Berichtigung von Schreibfehlern und erkennbaren Kalkulationsirrtümern bleibt vorbehalten. Rechnungen über Dienstleistungen sind sofort, übrige Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt zur Zahlung fällig. Werden hiervon abweichend ausnahmsweise längere Zahlungsziele gewährt, so gelten diese nur für die betreffende Transaktion und können jederzeit von uns widerrufen werden.
Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
Eigentumsvorbehalt und Vorbehalt sonstiger Rechte, Urheberrechte
Die gelieferte Ware / Dienstleistung / Produktion (Werk) bleibt bis zur vollen Bezahlung des Kaufpreises unser Eigentum. Die Ware bleibt daneben bis zur Bezahlung aller unserer zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses bestehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer unser Eigentum. Unser Vorbehaltseigentum erfasst schließlich auch unsere zukünftig gegen den Käufer entstehenden Forderungen.
Dienstleitungen können z.B. komplexe Beratungsleistungen mit nachweisbarem Aufwand sein oder angefertigte Wettbewerbvergleiche sowie sonstige Marketingrecherchen u. dergl. Produkte (Werke) können Präsentationen, Broschüren, Faltblätter, Prospekte, Internetauftritte, Bildmontagen, Texte, Videos, technische 3D-Animationen, Effekte und ausgearbeitete Marketingideen sein. Für alle Dienstleistungen und Produkte gilt das Urheberrecht. Die darin enthaltenen Ideen dürfen vor vollständiger Bezahlung durch den Besteller nicht anderweitig genutzt werden. Diese Bestimmung gilt neben Zahlungsverzug auch bei Teilzahlung. Bei Verletzung bei gleichzeitigem Zahlungsverzug steht uns Schadensersatz mindestens in der Höhe der aufgewendeten Arbeitszeit zu unseren Stundensätzen plus Produktions- sowie sonstiger damit in Verbindung stehender Kosten zu.
Da wir eine Kreativagentur sind, stellen wir ausschließlich geschützte Werke her für die ein strenger Urheberrechtsschutz nach UrhG gilt. Dieser Schutz bezieht sich nicht nur auf die Gesamtwerke, sondern auch auf Teile aus diesen Werken. Geschützt sind demnach: Bilder und Bildmontagen, die entweder aus eigener Produktion stammen oder die aus fremder Herstellung stammen, an denen unser Unternehmen aber alle Rechte erworben hat. Sodann Videoproduktionen mit Idee, Drehbuch, Setting etc. Schließlich Internetseiten und Druckerzeugnisse mit Strukturaufbau, Gestaltungsideen, Layouts, Grafiken, Piktogramme, Icons etc. Ebenso kleinere und größere Texteinheiten (Plagiatsverbot). Für Dienstleistungen gilt ein Urheberrecht soweit es sich um spezielle Methoden handelt, die anderswo noch keine Anwendung gefunden haben. Dies können spezielle Analysemethoden oder von uns erfundene und angewendete Systeme sein, die zu solchen Dienstleistungen zum Einsatz kommen.
Erst mit vollständiger Bezahlung der Ware oder der Dienstleistung kann der Besteller das vollständige Recht der Weiternutzung (Derivate) durch dritte Dienstleister für sich in Anspruch nehmen. Wird das Urheberrecht, das auf den Besteller übergegangen ist, durch Dritte verletzt, so muss der Besteller gegen diese Dritten Klage erheben.
Solange unser Eigentumsrecht gilt, sind die gelieferten Waren vom Käufer gegen Verlust, Wertminderung, Feuer, Diebstahl, Transportgefahr und Wasserschäden zu versichern.
Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware und die Abtretung oder Verpfändung von Anwartschaften an der Vorbehaltsware sind ausgeschlossen.
Verzug
Gerät der Kunde mit der Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen aus dem Vertrag oder mit sonstigen wesentlichen Vertragspflichten uns gegenüber in Verzug, so finden die entsprechenden Gesetze Anwendung. Bei einer Webseitenproduktion haben wir das Recht, die Platzierung im World Wide Web zu verbieten. Bis zur vollständigen Zahlung bleiben Webseiten und sonstige digitale Webproduktionen in unserem Besitz und unserer Kontrolle.
Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
Vorbehaltlich gesonderter Vereinbarung behalten wir uns alle geistigen Eigentumsrechte und gewerblichen Schutzrechte an unseren Lieferungen und Leistungen ausdrücklich vor (siehe oben). Eine Übertragung von Nutzungsrechten erfolgt nur, soweit dies zur vertragsgemäßen Nutzung unserer Lieferungen und Leistungen erforderlich ist.
Gewährleistung, Verjährung, Haftung
Für die Verwendbarkeit unserer Lieferungen und Leistungen für Zwecke über den üblichen oder gesondert vereinbarten Vertragszweck hinaus übernehmen wir keine Gewährleistungen oder Garantien. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden, die Eignung unserer Lieferungen und Leistungen für seine Zwecke zu prüfen, soweit ein bestimmter Vertragszweck nicht gesondert mit uns vereinbart wurde. Der Kunde ist ferner dafür verantwortlich, durch geeignete Maßnahmen, wie Back-up-Verfahren mögliche Schäden im Falle einer Fehlfunktion unserer Lieferungen und Leistungen zu mindern.
Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Lieferungen und Leistungen unverzüglich nach Erhalt auf Fehlerfreiheit zu überprüfen und Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von 2 Wochen, nach Erkennbarkeit zu rügen. Alle Mängelrügen bedürfen der Schriftform und der Spezifikation des Mangels. Ungenügende oder verspätete Mängelrügen haben den Ausschluss aller Ansprüche wegen des betreffenden Mangels zur Folge.
Bei berechtigter Mängelrüge wird die fehlerhafte Lieferung von uns nach unserer Wahl und auf unsere Kosten nachgebessert oder durch Lieferung eines mangelfreien Vertragsgegenstands ersetzt bzw. wird die beanstandete Leistung mangelfrei erneut erbracht (Nacherfüllung).
Wird Nacherfüllung in Form der Nachbesserung gewählt, sind wir berechtigt, neue oder wieder instand gesetzte Erzeugnisse bzw. Teile hiervon für die Reparatur bzw. den Austausch zu nutzen, die neuen Erzeugnissen bzw. neuen Teilen hiervon in Qualität und Leistung entsprechen. Schlagen die Nachbesserungsversuche oder die Ersatzlieferung fehl oder führen sie innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens zu keinem Erfolg, hat der Käufer wahlweise ein Recht auf Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung). Uns steht das Recht auf eine angemessene Anzahl – mindestens jedoch drei – Ersatzlieferungen/ Nachbesserungen zu.
Unabhängig von der Erkennbarkeit des Mangels können Gewährleistungsrechte nur innerhalb von einem Jahr nach Ablieferung bzw. Leistungserbringung geltend gemacht werden.
Schadenersatzansprüche stehen dem Kunden zu, wenn sie auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits, einschließlich unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, beruhen. Bei leichter Fahrlässigkeit stehen Schadenersatzansprüche dem Kunden dem Grunde nach nur zu, wenn sie auf einem erheblichen Mangel der Lieferung bzw. der Leistung beruhen oder wesentliche Rechtsgüter des Kunden, z. B. Leben, Körper oder Gesundheit, oder für Erreichung des Vertragszwecks wesentliche Vertragspflichten verletzt wurden. „Wesentliche Vertragspflichten” im vorgenannten Sinne sind solche Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages und die Erreichung des Vertragszweckes überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig nach Inhalt und Zweck des Vertrages vertrauen darf. Falls unsere Haftung auf grober Fahrlässigkeit unserer Erfüllungsgehilfen (ausgenommen leitende Angestellte) oder auf leichter Fahrlässigkeit unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht, ist jedweder Anspruch der Höhe nach auf die zum Zeitpunkt des Erhalts der Lieferung bzw. der Leistung für uns vorhersehbaren Schäden des Kunden beschränkt.
Jedwede Schadenersatzhaftung im Zusammenhang mit Mängeln der Lieferung bzw. der Leistung ist beschränkt auf maximal EUR 1.000,- oder die Höhe des Nettopreises der mangelhaften Teile bzw. des mangelhaften Leistungsteils, je nachdem, welcher Betrag im Einzelfall der höhere ist. Die Bestimmungen dieses Absatzes gelten auch für Schadenersatzansprüche aus Verletzung von vertraglichen oder gesetzlichen Nebenpflichten, einschließlich Verschuldens bei Vertragsschluss, sowie für unsere Haftung nach §§ 823 ff. BGB, einschließlich der dort geregelten Produzentenhaftung. Für die Vorhersehbarkeit des Schadens maßgeblicher Zeitpunkt ist insoweit der Beginn des schadenbegründenden Ereignisses. Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz kann der Kunde uneingeschränkt geltend machen. Weitergehende Ansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.
Vertraulichkeit
Der Kunde verpflichtet sich, alle uns bzw. unsere Lieferungen und Leistungen betreffenden kaufmännischen und technischen Informationen – auch nach Beendigung der Vertragsbeziehungen – streng vertraulich zu behandeln und insbesondere unseren Wettbewerbern nicht zugänglich zu machen, auch wenn sie nicht ausdrücklich als geheim bezeichnet sind. Diese Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht für Informationen, die zur Zeit der Überlassung veröffentlicht oder dem Kunden bereits bekannt waren, nach Überlassung an den Kunden veröffentlicht wurden, ohne dass der Kunde dies zu vertreten hätte, oder dem Kunden von dritter Seite rechtmäßig zur freien Verfügung überlassen werden. Der Kunde steht dafür ein, dass auch seine Angestellten, Beauftragten und sonstigen Erfüllungsgehilfen diese Geheimhaltungsverpflichtung vollumfänglich beachten.
Abtretung, Zurückbehaltungsrechte, Aufrechnung
Der Kunde ist nur mit unserer vorherigen Zustimmung berechtigt, die Rechte aus diesem Vertrag abzutreten. Die Zustimmung darf nur aus wichtigem Grund verweigert werden.
Die Geltendmachung von Leistungsverweigerungs- und Zurückbehaltungsrechten durch den Kunden ist nur zulässig, wenn diese auf demselben Vertragsverhältnis beruhen und die ihnen zugrunde liegenden Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
Die Aufrechnung durch den Kunden ist nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen zulässig.
Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
Ausschließlich zuständig für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis sind die Gerichte in Hannover. Wir behalten uns jedoch vor, unsere Ansprüche auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden geltend zu machen.
Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften. In keinem Fall wird die Bestimmung in diesen Verkaufsbedingungen durch Geschäftsbedingungen des Käufers ersetzt.